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   VGH Hessen, 20.12.1983 - 8 TH 69/83   

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VGH Hessen, 20.12.1983 - 8 TH 69/83 (https://dejure.org/1983,3761)
VGH Hessen, Entscheidung vom 20.12.1983 - 8 TH 69/83 (https://dejure.org/1983,3761)
VGH Hessen, Entscheidung vom 20. Dezember 1983 - 8 TH 69/83 (https://dejure.org/1983,3761)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1984, 1368
  • NVwZ 1984, 453 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 10.06.1989 - 12 A 234/86

    Kostenerstattung nach Ölunfall

    Insofern wäre nach Intensität der Störungsauslösung, nach Nähe der Störungsquelle sowie nach der Zumutbarkeit entsprechenden Tätigwerdens sicherlich in der Regel zunächst auf den vorhandenen Verhaltensstörer, die Fa. B, zuzugreifen; eine vorrangige, drittunbesehene Inanspruchnahme des bloßen Zustandsstörers wie der Klägerin erwiese sich als übermäßig (statt anderer OVG Münster, DVBl 1964, 683 (684); VGH Kassel, NJW 1984, 1368 (1369); VGH München, NJW 1984, 1196 f.; BGHZ 54, 21 (24 ff.) = NJW 1970, 1416, sowie aus der Lit. etwa Fleischer, insb.
  • VG Darmstadt, 16.10.2009 - 3 L 1179/09

    Gefahrenabwehr bei Gefahr durch Sexualstraftäter: Zulässigkeit eines allgemeinen

    Eine konkrete Gefahr liegt bei einer Sachlage vor, bei der im einzelnen Falle die hinreichende Wahrscheinlichkeit besteht, dass in absehbarer Zeit ein Schaden für die öffentliche Sicherheit oder die öffentliche Ordnung eintreten wird (HessVGH, Beschluss vom 20.12.1983 - 8 TH 69/83 -, HessVGRspr 1984, 46).
  • VG Gießen, 07.03.2002 - 10 E 3108/99

    PLATZVERWEIS; ANSCHEINSGEFAHR

    Eine konkrete Gefahr ist eine Sachlage, bei der im einzelnen Falle die hinreichende Wahrscheinlichkeit besteht, dass in absehbarer Zeit ein Schaden für die öffentliche Sicherheit oder für die öffentliche Ordnung eintreten wird (vgl. Hess. VGH, Beschluss vom 20.12.1983, NJW 1984, 1368).
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